Neuigkeiten

Überprüfung der Eingruppierung der Sekretärinnen

Die langen Kämpfe der Pfarramtssekretärinnen/-sekretäre und der Ephoralsekretärinnen um eine gerechtere Bezahlung ihrer Arbeit hat ein Gehör gefunden. Am 13.06.2024 hat es in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) eine Einigung gegeben.Ab dem 01.01.2025 können die Stellen auf Antrag neu bewertet und somit neu eingruppiert werden.
Weitere Infos
https://www.kirchengewerkschaft.de/484-newsletter-landesverband-weser-ems

Umsetzung Tarifabschluss

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
im Januar haben wir euch informiert, dass die ADK beschlossen hat, die im Tarifvertrag der Länder (TV-L) beschlossene Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie im Anwendungsbereich der DienstVO ebenfalls zu zahlen. 
Die Übernahme der Erhöhung der Entgelte im TV-L ab dem 1.11.2024 konnte zu diesem Zeitpunkt noch nicht verhandelt werden, da für einen Beschluss in der ADK der genaue Wortlaut der entsprechenden Änderungstarifverträge vorliegen muss. 
 
Die Redaktionsverhandlungen zwischen den Tarifparteien sind immer noch nicht abgeschlossen, so dass das Landeskirchenamt am 14. Oktober mitteilte, dass es keine Zahlung der linearen Erhöhung der Entgelte zum November geben wird. Gleichzeitig wurde die rückwirkende Zahlung ab dem 1. November 2024 in Aussicht gestellt.
 
Das Land Niedersachsen setzt nun die Erhöhung der Tabellenentgelte sowie die Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden und Praktikant*innen im Vorgriff auf die abzuschließenden Änderungstarifverträge ab dem 01.11.2024 um. 
 
Deshalb wurde in der ADK beschlossen, um die Fachkräfte halten zu können, dass in diesem besonderen Ausnahmefall im Gleichklang mit dem Land Niedersachsen ebenfalls ab dem 01.11.2024 die Erhöhung der Tabellenentgelte sowie die Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden und Praktikant*innen im Vorgriff auf einen entsprechenden ADK-Beschluss umgesetzt werden sollen.
 
Im Vergleich zu den Vormonaten wird die Nettozahlung trotz der Tariferhöhung dennoch in vielen Fällen nicht deutlich höher, ggf. sogar etwas niedriger ausfallen, da die Inflationsausgleichszahlung im Vergleich zu den jetzt erhöhten Entgelten steuerfrei gezahlt wurde.
 
Auf Basis der Tarifeinigung wurde die Comrano beauftragt möglichst mit dem Auszahlungsmonat Dezember 2024 folgende Änderungen umzusetzen:
  • Die Tabellenentgelte des TV-L werden zum 1. November 2024 um 200 Euro erhöht. Teilzeitbeschäftigte erhalten diesen Betrag anteilig.
  • Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG, dem TVA-L Pflege, dem TVA-L Gesundheit sowie die Entgelte der Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV Prakt-L werden zum 1. November 2024 um einen Festbetrag in Höhe von 100 Euro erhöht.
 
Die übrigen Bestandteile des Tarifabschlusses werden erst umgesetzt, wenn der Wortlaut der Änderungstarifverträge vorliegt und die Übernahme der Tarifverträge durch die ADK beschlossen wurde.
Die Entgelterhöhungen aufgrund des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder (TV-L) ab dem 01.11.2024 werden unter dem Vorbehalt der Rückforderung und dem Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung gezahlt. 
 
Im Auftrag des Gesamtausschusses
 
Ilka Müller
Vorsitzende des Gesamtausschusses der
Mitarbeitervertretungen

Informationen der Gesamt MAV zum Tarifabschluss

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

am 26.01.2024 hat die Arbeits- und dienstrechtliche Kommission beschlossen, dass auch den Beschäftigten, die ihr Entgelt nach der Tabelle des TV-L erhalten (alle Mitarbeitenden, die nicht im Sozial- und Erziehungsdienst tätig sind) die Inflationsausgleichsprämie gezahlt wird.

Voraussetzung für die Zahlung ist, dass Beschäftigte, Auszubildende oder Praktikanten am 9. Dezember 2024 in einem Beschäftigungsverhältnis standen und zwischen 1. August und 8. Dezember mindestens an einem Tag Anspruch auf Entgelt bestanden hat.

Zunächst erhalten Vollzeitbeschäftigte eine Einmalzahlung von 1800 € (Teilzeitbeschäftigte erhalten die Summe anteilig ihres Beschäftigungsumfangs), Auszubildende und Praktikanten 1000 €.

Des Weiteren erhalten Mitarbeitende, die weiter in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, für die Monate Januar bis Oktober 2024 monatlich 120 € (Auszubildende und Praktikanten 50 €). Auch diese Summe erhalten Teilzeitbeschäftigte anteilig.

Die Inflationsausgleichsprämie wird abzugsfrei ausgezahlt.

Aus verwaltungstechnischen Gründen kann die Inflationsausgleichsprämie frühestens mit dem Märzentgelt ausbezahlt werden, inklusive der Nachzahlung für die Monate Januar und Februar.

Noch nicht in der ADK verhandelt wurde die Übernahme der Erhöhung der Entgelte im TV-L ab 01.11.2024. Hierzu muss der vollständige Tarifabschluss vorliegen. Die Redaktionsverhandlungen der Tarifparteien sind derzeit noch nicht abgeschlossen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ilka Müller

Was hat sich 2024 geändert

Neuregelung beim Kinderkrankengeld
Ab 1. Januar 2024 gibt es wichtige Neuerungen beim Kinderkrankengeld. Gesetzlich krankenversicherte Eltern werden nun sogar bis zu 15 Arbeitstage pro Kind (bislang 10 Arbeitstage), das jünger als zwölf Jahre ist, Kinderkrankengeld beziehen können, Alleinerziehende 30 Arbeitstage.

Telefonische Krankschreibung
Bislang war ja die telefonische Krankschreibung auf Atemwegserkrankungen beschränkt, ab 2024 werden alle Krankheitsbilder mit "absehbar nicht schwerem Verlauf" abgedeckt. Die Krankschreibung darf aber nicht mehr als fünf Tage umfassen.

Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 12.00€ auf 12.41€. Im Jannuar 2025 dann auf 12,82€

Bericht des Vorsitzenden bei der Mitarbeiterversammlung 20243

Fehler in der Uhrzeit Vollversammlung

Liebe Mitarbeitende,
ich möchte Sie im Namen der MAV Harzer Land darüber in Kenntnis setzen, dass der Zeitpunkt der Vollversammlung in der Einladung falsch genannt war.
Die Vollversammlung geht nicht um 14:00 sondern um 16:00 los
Termin: 20.11.23
16:00
Martin-Luther-Haus, Heidestr. 14 37412 Herzberg.
Der QR-code für die Online-Teilnahme bleibt gültig.

Einladung zur Vollversammlung

Liebe Mitarbeitende,
ich möchte Sie im Namen der MAV Harzer Land sehr herzlich zu unserer diesjährigen Vollversammlung einladen.
Termin:              20.11.23 16:00
Martin-Luther-Haus, Heidestr. 14 37412 Herzberg
Folgende Punkte stehen auf dem Programm:
Top 1    Begrüßung
Top 2    Grußwort der Superintendentin U. Schimmelpfeng
Top 3    Bericht
Top 4    Unterschied zw. TVöD, TVL, Sue
Top 5    Höhergruppierung in den Kitas
Top 6    Verschiedenes

Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Brömme