FAQ

Versuch einer Antwort auf eine Frage bei der Teilversammlung am 21.02.2022


Die Frage: Wenn die Arbeitszeit und die Betreuungszeit deckungsgleich ist, aber Eltern die Kinder zu spät abholen oder Eltern noch das "Tür und Angel Gespräch" suchen. Ist das dann noch Arbeitszeit oder nicht?

Die Antwort des Gesamtausschuss der MAV

Das Ausüben von Mehrarbeit und Überstunden bedarf der grundsätzlich der Anordnung durch die Dienststellenleitung oder einer von ihr beauftragten Person. Mitarbeitende können sich nicht selbst Mehrarbeit oder Überstunden anordnen. Zudem unterliegt diese der Mitbestimmung durch die MAV nach § 40 lit. d) (Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit…)

Nun handelt es sich bei der Nichtabholung eines Kindes ja um ein unvorhergesehenes Ereignis. Auch das mit Eltern in der Abholphase noch gesprochen werden muss, weil diese ein dringendes Anliegen haben, kann vorkommen. Umso wichtiger ist, dass für diesen Fall Regelungen getroffen wurden. Die Mitarbeiterin kann ja nicht einfach ihre Aufsichtspflicht verletzen. Damit für so einen Fall Klarheit besteht, kann man diesen z.B. durch den Abschluss einer Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit in Kindertagesstätten regeln.

Zur unvorhergesehenen Mehrarbeit/Überstunden könnte man regeln: Kommt es aus unvorhergesehenen dienstlichen Gründen zu Mehrarbeit oder Überstunden, z.B. durch Nichtabholung eines Kindes, ist die Anordnung der Über-/Mehrstunden nachträglich durch den*die direkte Vorgesetzte*n zu erteilen.

Es handelt sich hier natürlich um Arbeitszeit. Dies würde der/die Mitarbeitende in seiner/ihrer Arbeitszeitaufzeichnung entsprechend festhalten und von der Leitung gegenzeichnen lassen. Damit sind die Mehrarbeits-/Überstunden nachträglich genehmigt.

Um möglichen Differenzen zwischen Kita-Leitung und Mitarbeitenden vorzubeugen, ist es wichtig zu klären, wie Mitarbeitende sich im Falle eines Gesprächsbedarfs von Eltern zu verhalten haben, wenn diese in die Zeit nach dem Dienstende fallen. Wichtige Anliegen von Eltern können sicher nicht abgewehrt oder vertagt werden, andere Gespräche möglicherweise schon. Sind dann aus den verabredeten Gründen Gespräche geführt worden, so ist die Zeit ebenfalls entsprechend in der Arbeitszeitaufzeichnung zu vermerken und nachträglich durch Leitung zu genehmigen.
Mit der Pädagogischen Leitung haben wir Kontakt aufgenommen und wir reden über einen Nachtrag zu der bestehenden Dienstvereinbarung.

Kann der Arbeitgeber Bildungsurlaub ablehnen?

Jedes Bundesland erlässt für den Bildungsurlaub eigene Gesetze.

Für Niedersachsen gilt das „Niedersächsische Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“.
Jeder Mitarbeitende hat einen Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr, bei einer fünf Tage Woche. Der Bildungsurlaub muß i.d.R. sechs Wochen vor Beginn schriftlich beantragt werden.
Der Bildungsurlaub ist nur bei anerkannten Veranstaltungen genommen werden.

  •  §2 des NGüdB
  • Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben einen Anspruch auf Bildungsurlaub zur Teilnahme an nach § 10 dieses Gesetzes anerkannten Bildungsveranstaltungen.

Das sind:

  • Politische und Berufliche und Allgemeine Weiterbildung
  • Schulungen für das Ehrenamt
  • Mindestdauer 5 Tage, davon 3 Tage en bloc, am An- und Abreisetag je mindestens 4 Ustd.
  • täglich 6 Zeitstd.
  •  §3

Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin kann die Gewährung von Bildungsurlaub ablehnen, sobald die Gesamtzahl der Arbeitstage, die im laufenden Kalenderjahr von den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen für Zwecke des Bildungsurlaubs nach diesem Gesetz in Anspruch genommen worden sind, das Zweieinhalbfache der Zahl der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die am 30. April des Jahres nach diesem Gesetz bildungsurlaubsberechtigt waren, erreicht hat. Beträgt der Bildungsurlaub, den der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin danach zu gewähren hat, weniger als fünf Tage, so entsteht für den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin in diesem Kalenderjahr keine Verpflichtung, Bildungsurlaub zu gewähren.

Das bedeutet, nur ca. 50% der Beschäftigten eines Betriebes können Bildungsurlaub in Anspruch nehmen.
Einen Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen darf der Arbeitgeber nur aus zwei Gründen. Der eine ist, dass er das ausgewählte Kursangebot grundsätzlich akzeptiert, der beantragte Zeitraum aber aus betrieblichen Gründen nicht passt. Der andere, wenn er das vom Arbeitnehmer ausgewählte Seminar nicht als Bildungsurlaub anerkennt. Im ersten Fall gelten arbeitsrechtliche Regelungen wie beim Erholungsurlaub. Bei Problemen kann die MAV ein Mitspracherecht haben.

Weitere Infos unter www.bildungsurlaub.de


Wird eine freiwillige Weiterbildung als Fortbildung gewertet oder muß ich dafür Urlaub nehmen?


Die Frage beantwortet sich schon selbst. Eine freiwillige Fortbildung ist freiwillig, ohne Dienstauftrag.


Wer eine Fortbildung machen möchte und diese auch im dienstlichen Interesse steht, sollte rechtzeitig einen Antrag beim Arbeitgeber stellen, diese Fortbildung als dienstliche Fortbildung zu genehmigen. Wenn der Arbeitgeber sich darauf einlässt, dann werden die Kosten ganz oder anteilig übernommen.


Wenn eine Fortbildung auch zu eigenem Nutzen gemacht werden kann, kann der Arbeitgeber entscheiden, diese nur anteilig zu bezahlen.


Bei einer nicht vom Arbeitgeber angeordneten oder anerkannten Weiterbildung ist Urlaub bzw, wenn es sich um eine durch das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz anerkannte Weiterbildung handelt Bildungsurlaub zu beantragen.

Dienstverträge

Muss ich einen Dienstvertrag rückwirkend unterschreiben, wenn sich dieser verändert? Z.B. Vorlage Mitte des Monats, Änderung der Anstellung zum Anfang des Monats.
Bei Einvernehmlicher Einigung bei der Ausfertigung von Arbeitsverträgen ist dies sicher kein Problem. Allerdings „muss“ niemand etwas unterschreiben, wenn dies nicht einvernehmlich ist. Hier ist die MAV einzuschalten.

Eingruppierung

Woher weiß ich, dass ich richtig eingruppiert bin?
Wenden sie sich an ihre MAV!

Dienstwagen

Wann habe ich einen Anspruch auf einen Dienstwagen?
Dies ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag oder entsprechender Dienstvereinbarungen oder wenn Mitarbeiter/innen einer bestimmten Ebene einen Dienstwagen haben und dieser einer anderen Mitarbeiter/in ohne sachlichen Grund verweigert wird.

Zuständigkeit

An wen wende ich mich, wenn meine Nachfrage – Arbeitsplatzbeschreibung – nicht gehört wird? Gibt es eine/n Personalreferenten/in im Kirchenkreisamt?
Hier ist die Personalabteilung im Kirchenkreisamt und/oder die MAV zuständig.

Jahresvertrag

Wie oft soll man einen  unterschreiben, bis ein unbefristeter Vertrag kommt?
Ohne sachlichen Grund darf ein Arbeitsvertrag nur 2x befristet werden. Bei Befristung mit Sachgrund gibt es keine Grenze.

Zusatzversicherung

Bleibt die Zusatzversicherung bestehen, wenn man zu einem anderen Arbeitgeber wechselt (Nichtkirchlicher Träger)?
Die Anwartschaften verfallen nicht und bleiben in ihrer Höhe bis zum Endpunkt der Einzahlung bestehen.

Arbeitsplatzbeschreibung

Haben wir ein Recht auf eine Arbeitsplatzbeschreibung in der Kita? Kann der Trägerverband diese ablehnen? Gibt es Arbeitsplatzbeschreibungen für Erzieherinnen in Kitas? Wenn ja, wie verbindlich sind sie?

Arbeitsbeschreibungen braucht man immer dann, wenn sich erst aus der Beschreibung die richtige Eingruppierung erschließen läßt. Die Eingruppierung in Kitas ist unstreitig.

Teildienst

1. Teildienst. Kann man es einer Mitarbeiterin zumuten, 2x auf Arbeit zu fahren, vormittags u. nachmittags für max. 2 Stunden?

Was „zumutbar“ ist, ist eine Ermessensfrage. Wichtiger ist die Frage, ob es für den geteilten Dienst eine vertragliche Regelung gibt. Arbeitszeit- und (Dienstplanänderungen?) unterliegen der Mitbestimmung. Bei Unstimmigkeiten sollte die MAV eingeschaltet werden!